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Staatsanwaltschaften

Den Staatsanwaltschaften obliegt die Verfolgung von Straftaten sowie - soweit hierzu nicht andere Behörden vordringlich berufen sind - auch von Ordnungswidrigkeiten. In  Bayern bestehen Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg sowie Staatsanwaltschaften jeweils am Sitz der 22 Landgerichte.
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