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Landratsamt Amberg-Sulzbach

Ausländeramt

Schwerpunkt der Ausländerbehörde ist die Verwaltung der Mitbürger des Landkreises Amberg-Sulzbach, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dies beinhaltet vor allem die Erteilung und die Verlängerung der jeweiligen Aufenthaltsgenehmigung. Zusätzlich überprüft das Ausländeramt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Deutschen Botschaft im Ausland, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums gegeben sind.