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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Wohnraumförderung/Sozialer Wohnungsbau

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Privatpersonen befristet zinsverbilligte Darlehen (Bayerische Wohnungsbauprogramm inkl. Kinderzuschuss und Bayerische Zinsverbilligungsprogramm) für den Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb von Eigenwohnraum (ggf. auch Gebäudeänderung bzw. Gebäudeerweiterung).

Der Freistaat Bayern gewährt unter bestimmten Voraussetzungen an Privatpersonen befristet zinsverbilligte Darlehen (Bayerische Wohnungsbauprogramm inkl. Kinderzuschuss und Bayerische Zinsverbilligungsprogramm) für den Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb von Eigenwohnraum (ggf. auch Gebäudeänderung bzw. Gebäudeerweiterung).

Unabhängig davon bietet der Freistaat Bayern (ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen) Haushalten mit schwerbehinderten Haushaltsangehörigen ein leistungsfreies Baudarlehen für notwendige Umbaumaßnahmen an.

Das Landratsamt als zuständige Bewilligungsstelle berät hier individuell über die Fördervoraussetzungen und die Fördermöglichkeiten.