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Stadt Fürth

Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Für eine Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Termin entgegengenommen werden. Für eine Eheschließung mit Auslandsbeteiligung bittet das Standesamt um ein Beratungsgepräch.