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Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 35 - Wohnungswesen

Das Sachgebiet Wohnungswesen betreut die Förderverfahren in den staatlichen Programmen der Wohnraumförderung und ist Ansprechpartner bei Fragen zu Finanzierung, Planung und Bauausführung in Oberbayern. Die Landeshauptstadt München ist für ihr Stadtgebiet selbst Bewilligungsstelle.

1. Förderung im Wohnungsbau

  • Neu- und Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnzwecken
  • Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • Modernisierung von zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen
  • Anpassung von Mietwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
  • Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung
  • Förderung von Mietwohnungen für Staatsbedienstete aus Wohnungsfürsorgemitteln (für den gesamten Freistaat Bayern)
  • Wettbewerbe im Siedlungs- und Wohnungsbau
  • Experimenteller Wohnungsbau
  • Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet 34 (Städtebauförderung) bei Projekten, die den Wohnungsbau betreffen

2. Wohnungsbaurecht (soweit nicht Sachgebiet 33)

  • Wohnraumförderungsgesetz
  • Zweites Wohnungsbaugesetz (Altfälle)
  • Wohnungsbindungsgesetz
  • Einnahme von Ausgleichszahlungen nach WoBindG
  • Auszahlung der Zusatzförderung an die Kreisverwaltungsbehörden
  • Widerspruchsverfahren, Eingaben und Beschwerden (Wohngeldgesetz – s. Sachgebiet 13)
  • Fachtechnische Angelegenheiten des Heimgesetzes (mit Sachgebiet 13)
  • Zustimmungen zu Wertverbesserungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau

3. Fachaufsicht und Mittelverwaltung für die Eigenwohnraumförderung in den Landkreisen und den kreisfreien Städten Ingolstadt und Rosenheim

4. Beratungsstelle für barrierefreies Bauen

5. Sonderprogramm Schwimmbadförderung

6. Förderung von Gebäuden in Holzbauweise