Logo Bayernportal
- kein Ort -

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 30.2 - Energie und Betriebstechnik

Die Zuständigkeit des Sachgebietes 30.2 – Energie und Betriebstechnik umfasst im Wesentlichen die betriebstechnische Beratung von öffentlichen Bauherren, sowie die Prüfung der Betriebstechnik von staatlichen und staatlich geförderten Baumaßnahmen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten den Bezirk, die Landkreise, die Gemeinden, die Krankenhausträger, die Zweckverbände und die Stiftungen fachtechnisch hinsichtlich der energie-, maschinen- und elektrotechnischen Belange bei Baumaßnahmen.

Zudem bietet das Sachgebiet öffentlichen Bauherren Unterstützung bei Verträgen über die Lieferung und den Bezug von elektrischer Energie, von Gas und von Fernwärme. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen fachtechnische Stellungnahmen zu Fragen der Raumordnung, der Landesplanung, des Umweltschutzes, der Energie, der Bauaufsicht, des Vergabe-wesens, des Facility Managements, des energetischen Contractings und des Wartungs- bzw. Instandhaltungs-Vertragswesens der Technischen Gebäudeaus-rüstung (TGA).

Auch die Beratung nachgeordneter Behörden bei ihrer fachtechnischen Tätigkeit sowie die Prüfung und Beurteilung deren Arbeitsergebnisse in energie-, maschinen- und elektrotechnischer Hinsicht zählt zum Aufgabenbereich. Zudem ist das Sachgebiet 30.2. verantwortlich für die Prüfung und Beurteilung der Einhaltung der Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung für die TGA bei staatlichen und staatlich geförderten Baumaßnahmen.