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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Kreisfinanzverwaltung

Vorrangige Aufgaben sind die Aufstellung und Ausführung des jährlichen Haushaltsplanes, die Rechnungslegung, die Erstellung der Finanzplanung und die zentrale Anordnung aller Geldbewegungen. Daneben ist Aufgabe die Verwaltung der Schulen unter der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises (weiterführende Schulen, berufliche Schulen und Förderschulen).

Den Landkreisen sind nach der Landkreisordnung und anderen Gesetzen eine Vielzahl von Aufgaben, sowohl im staatlichen, wie im kommunalen Bereich zugewiesen, die in der Regel mit Finanzmitteln und damit mit Geld verbunden sind. Es bleibt deshalb nur eine begrenzte freie Finanzspanne zur Bestreitung einmaliger und vermögenswirksamer Ausgaben.

Es ist folglich ein sorgfältiges wirtschaftliches Handeln notwendig, um die finanziellen Grundlagen zur Erfüllung der Pflichtaufgaben, wie z.B. Sozialhilfe, Jugendhilfe, Schulen, Kliniken, sichern zu können.

Vorrangige Aufgabe der Kreiskämmerei ist es, dafür zur zu sorgen, dass der Einsatz der Geldmittel des Landkreises, die sich ja in erster Linie aus Steuergeldern zusammensetzen, sorgfältig geplant und wirtschaftlich und mit möglichst großer Effektivität eingesetzt werden.

Dazu ist auch der Einsatz von EU-Fördermitteln notwendig. Der Kreiskämmerei sind deshalb die Europaangelegenheiten übertragen.