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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Immissionsschutzrecht

Untere Immissionsschutzbehörde

  • Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid und vorzeitiger Zulassung sowie von Änderungsanzeigen
  • Umfassende Beratung von Anlagenbetreibern, Ingenieurbüros, Nachbarn usw. in immissionsschutzrechtlichen Fragen (Genehmigungsverfahren, Kosten, Nachbarrechte, Zumutbarkeit von Immissionen wie Luft und Lärm usw.)
  • Entgegennahme von Beschwerden zu Geruchs-, Luft- und Lärmimmissionen bei nichtgenehmigungspflichtigen Anlagen (z.B. Heizungsruß, Heulüfter, Rasenmäher, LKW-Lärm, Volksfeste usw.); Sachverhaltsermittlung und Erlass von Anordnungen
  • Erlass von nachträglichen Anordnungen (z. B. zur Altanlagensanierung)