Logo Bayernportal
- kein Ort -

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Wohnungseigentumsgesetz

Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)

Bescheinigung der Abgeschlossenheit zur Bildung von Sondereigentum (§ 7 Abs. 4 WoEigG) oder zur Bestellung eines Dauerwohnrechts (§ 32 Abs. 2 WoEigG).