Logo Bayernportal
- kein Ort -

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Ordnungswesen (mit Standesamt u. Einwohnermeldeamt)

Die Hauptaufgaben des Standesamts sind die Beurkundung aller Personenstandsfälle im gesamten Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr.
Die Hauptaufgaben des Standesamts sind die Beurkundung aller Personenstandsfälle im gesamten Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. Dabei wirkt der Standesbeamte bei der Eheschließung mit und beurkundet die Geburten und Sterbefälle. Außerdem werden Urkunden hierfür ausgestellt. Die Grundeinträge für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle werden mit größter Genauigkeit und Zuverlässigkeit erstellt und werden laufend aktualisiert, ergänzt, berichtigt und fortgeführt. Scheidungen, Lebenspartnerschaften, Adoptionen und vieles mehr werden nach erforderlicher Aufarbeitung registriert. Auch Vorgänge, die im Ausland stattfanden, werden den örtlichen Registern beigeschrieben. Den Amtshandlungen im Standesamt liegen überwiegend familienrechtliche Ereignisse der Sachverhalte zugrunde. Nachträgliche Namenserklärungen, z. B. nach Scheidung oder Eheschließung im Ausland können hier abgegeben werden. Ebenso ist das Standesamt beim Antrag auf Anerkennung ausländischer Scheidungen behilflich. Für Heiraten im Ausland wird das, unter Umständen nötige, Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt. Auch für die Beurkundung von Kirchenaustritten ist das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. zuständig. Die Auswertungen der statistischen Landesämter und des Bundesamtes für Statistik basieren auf der Arbeit der Standesämter, ohne die auf Landes- und Bundesebene keine weitreichenden Entscheidungen getroffen werden können. Das Ordnungsamt besteht aus verschiedenen Abteilungen. Hier sind 6 Fachkräfte tätig, die mit Informationen, Rat und Hilfe zur Verfügung stehen. Dabei ist das Einwohnermeldeamt die wohl bekannteste Anlaufstellte für die Bürger, ebenso die Abteilung Versicherungswesen, wo Sie Beratung und Auskünfte in allen Rentenangelegenheiten erhalten. Das Aufgabenspektrum des Ordnungsamtes umfasst außerdem soziale Angelegenheiten (Aufklärung über Leistungen und Rechte), sicherheitsrechtliche Angelegenheiten (Feuerwehrwesen, Verrechnung der Einsätze etc.) bis zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Lärm, Halten gefährlicher Tiere, Sühneverfahren, Obdachlosenfürsorge usw.). Ebenfalls zum Aufgabenbereich des Ordnungsamtes gehört die Vergabe und die laufende Überwachung der Trinkwasseruntersuchungen und das Friedhofs- und Bestattungswesen. Das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i. UFr. ist grundsätzlich für Angelegenheiten im polizeilichen Meldewesen (Meldungen von Änderungen von Personenstandsinformationen und Adressen) zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst des Weiteren pass- und ausweisrechtliche Angelegenheiten sowie die Umsetzung des Gewerberechts.