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Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 43 - Schulpersonal

Staatliches Schulpersonal

Unsere Aufgaben sind auf sechs verschiedene Arbeitsbereiche verteilt, die im jeweiligen Arbeitsbereich zuständigen Sachbearbeiter finden Sie unter der unten stehenden Rubrik „Ansprechpartner als Download“:

  • Arbeitsbereich 43-1
    Dienstaufsichtsbeschwerden, missbilligende Äußerungen (Zurechtweisungen, Ermahnungen oder Rügen), Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte und Schulleiter im Grund-, Mittel-, Förderschul- und Berufsschulbereich sowie gegen Schulaufsichtsbeamte an Schulämtern (soweit nicht Zuständigkeit beim KM bzw. bei der Landesanwaltschaft Bayern), Widerspruchs- und Klageverfahren aus dem Beamtenrecht einschl. Konkurrenten- und Beurteilungssachen
     
  • Arbeitsbereich 43-2
    Personal mit Einzelarbeitsverträgen sowie Kooperationsverträge mit den Trägern gebundener und offener Ganztagsschulen und Freiwilligendienst (FWD) Sport im Ganztag, Personal mit Einzelarbeitsverträgen sowie Kooperationsverträge zur Durchführung der Sprach- und Lernpraxis für Schülerinnen und Schüler der Deutschklassen, Personal als Schulassistenzen und Differenzierungskräfte, Kooperationsverträge zur Durchführung des Förderprogramms „gemeinsam.Brücken.bauen“, Drittkräfte zur Beschulung von Flüchtlingen an allen Schularten sowie Honorarverträge für Fremdsprachenbegleiter
     
  • Arbeitsbereich 43-3
    Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen im Beamtenverhältnis (ausgenommen der Fach- und Förderlehrer an Grund- und Mittelschulen), Beförderungen in Funktionsstellen im Grund- und Mittelschulbereich, Klösterliche Lehrerinnen und Klösterliche Fachlehrerinnen sowie Schulräte.
     
  • Arbeitsbereich 43-4
    Personalangelegenheiten der Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, beruflichen Schulen(ohne FOS/BOS), Schulämtern, am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen und an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fach- und Förderlehrern, der staatlichen Pflegekräfte an Grund- und Mittelschulen sowie Förderschulen, der Psychologen an Förderschulen, der Schulsozialpädagogen an Grund- und Mittelschulen sowie Berufsschulen (ohne FOS/BOS), Genehmigung von Honorarkräften an beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS)
     
  • Arbeitsbereich 43-5
    Personalangelegenheiten aller Lehrkräfte an Förderschulen, beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) sowie an der Bayer. Landesschule für Körperbehinderte im Beamtenverhältnis, der verbeamteten Fach- und Förderlehrer an Grund- und Mittelschulen (ohne Funktionsstellen), Beförderungen in Funktionsstellen im Berufs- und Förderschulbereich
     
  • Arbeitsbereich 43-6
    Personalangelegenheiten der Lehrkräfte auf Arbeitsvertrag an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS), heilpädagogischen Unterrichtshilfen und heilpädagogischen Förderlehrer sowie Praktikanten an Förderschulen sowie Telekolleg