Logo Bayernportal

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde Schwaben

Die Zentrale Ausländerbehörde Schwaben ist die zuständige Ausländerbehörde für alle Ausländer, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung oder Ausreiseeinrichtung zu wohnen sowie für Ausländer, die nicht mehr zur Wohnsitznahme in den genannten Einrichtungen verpflichtet sind. Die Zuständigkeit kann nach Wegfall der Wohnsitznahmeverpflichtung auf die örtlich zuständige Ausländerbehörde übertragen und von dieser erneut übernommen werden.

Hauptaufgaben der Zentralen Ausländerbehörde sind die ausländerrechtliche Sachbearbeitung für alle Ausländer im Zuständigkeitsbereich, die möglichst frühzeitige Feststellung und Sicherung der Identität der Ausländer, der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie die Rückkehrberatung und Rückkehrförderung (freiwillige Ausreise).