Zweckverbände
Zweckverbände sind Verbände mit kommunalen Aufgaben in Bayern.
Nicht berücksichtigt sind:
- Verbände, die nur eine kommunale Arbeitsgemeinschaft gegründet oder nur eine Zweckvereinbarung geschlossen haben (Art. 2 Abs. 1 KommZG) und daher keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (Art. 1 Abs. 2 KommZG),
- Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz vom 12.02.1991, sofern sie nicht kommunale Aufgaben wahrnehmen, z. B. Wasserversorgung bzw. -beschaffung und hoheitlich tätig werden,
- Sparkassenverbände,
- eingetragene Vereine (mit Kommunen als Mitglieder),
- Forstbetriebsverbände
- Zweckverbände - Allgemeine Verwaltung
- Zweckverbände - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Zweckverbände - Schulen
- Zweckverbände - Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
- Zweckverbände - Soziale Sicherung
- Zweckverbände - Gesundheit, Sport, Erholung
- Zweckverbände - Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
- Zweckverbände - Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
- Zweckverbände - Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen
- Zweckverbände - Sonstige
Allgemeine Behördenübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Behörden und Einrichtungen.