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Zweckverbände

Zweckverbände sind Verbände mit kommunalen Aufgaben in Bayern.

Nicht berücksichtigt sind:

  • Verbände, die nur eine kommunale Arbeitsgemeinschaft gegründet oder nur eine Zweckvereinbarung geschlossen haben (Art. 2 Abs. 1 KommZG) und daher keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (Art. 1 Abs. 2 KommZG),
  • Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz vom 12.02.1991, sofern sie nicht kommunale Aufgaben wahrnehmen, z. B. Wasserversorgung bzw. -beschaffung und hoheitlich tätig werden,
  • Sparkassenverbände,
  • eingetragene Vereine (mit Kommunen als Mitglieder),
  • Forstbetriebsverbände
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