Logo Bayernportal

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung

Die Regierung von Schwaben ist als allgemeine Sicherheitsbehörde mit der Aufgabe betraut, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. Im Bereich des besonderen Sicherheitsrechts ist das Sachgebiet beispielsweise mit Fragen des Waffenrechts und des Versammlungsrechts befasst.

Als Katastrophenschutzbehörde der Mittelstufe hat die Regierung die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Dazu zählt ins-besondere das Erstellen von Katastrophenschutzplänen. Die Regierung unterstützt die Kreisverwaltungsbehörden bei der Vorsorge gegen Katastrophen durch den Vollzug von Förderprogrammen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes. Im Falle einer Katastrophe kann die Regierung die Leitung des Katastropheneinsatzes ganz oder teilweise von einer Kreisverwaltungsbehörde übernehmen oder einer anderen Kreisverwaltungsbehörde übertragen. 

Das Sachgebiet nimmt die Aufgabe der höheren Rettungsdienstbehörde wahr und hat die Aufsicht über die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) und die Integrierten Leitstellen (ILS).

Der im Sachgebiet angesiedelte Ärztliche Bezirksbeauftragte Rettungsdienst stimmt alle über-greifenden Fragestellungen des Qualitätsmanagements im Rettungsdienst innerhalb Schwabens ab und koordiniert die Tätigkeit der vom jeweiligen ZRF bestellten Ärztlichen Leiter Rettungsdienst.

Die Regierung sorgt für den einheitlichen Vollzug des Jagd- und Fischereirechts durch die Landratsämter und kreisfreien Städte.

Das Sachgebiet ist zuständig für das Feuerwehrwesen und insbesondere für die Förderung des Baus von Feuerwehrgerätehäusern und die Förderung der Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten in Schwaben.

Hauptaufgabe der Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz ist es, die ehrenamtlich organisierten Freiwilligen Feuerwehren, Kreisbrandinspektionen und ihre Aufwandsträger im abwehrenden Brandschutz sowie in den zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes notwendigen vorbeugenden Maßnahmen unmittelbar fachtechnisch zu beraten. Daneben sind sie auch für Behörden sowie Private beratend tätig.

Schließlich vollzieht das Sachgebiet in bestimmtem Fällen z.B. bei wirtschaftlichen Vereinen und königlich privilegierten Schützengesellschaften das Vereinsrecht für ganz Bayern.