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Regierung von Schwaben

Sachgebiet 32 - Planfeststellung, Straßenrecht, Prozessvertretung

Das Sachgebiet 32 – Planfeststellung, Straßenrecht, Prozessvertretung – bearbeitet allgemeine Rechtsfragen des Straßen –, Eisenbahnkreuzungs- und Enteignungsrechts.

Im Schwerpunkt ist das Sachgebiet für die Durchführung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Straßenbauvorhaben zuständig. Planfeststellungsverfahren sind besondere Genehmigungsverfahren, in denen über die Zulässigkeit eines geplanten Bauvorhabens unter Abwägung aller betroffenen privater und öffentlicher Belange einschließlich der Umweltauswirkungen entschieden wird. Für den einzelnen Bürger ist das Planfeststellungsverfahren vor allem dann bedeutsam, wenn zum Beispiel sein Grundeigentum für das Vorhaben benötigt wird oder das Vorhaben zu Lärmbelastungen führt.

Zu den Aufgaben des Sachgebiets gehört daneben die Bearbeitung von Rechtsfragen bei Straßenbau und Straßenunterhaltung sowie bei Kreuzungen von Straßen mit Gewässern, Schienenwegen und Telekommunikationsleitungen.

Außerdem vertritt das Sachgebiet den Freistaat Bayern als Beklagten vor dem Verwaltungsgericht Augsburg.