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Gerichts­ärzt­liche Dienste

Die gerichts­ärzt­lichen Dienste bei den Ober­lan­des­ge­richten sind sach­ver­ständige Behörden für die ordent­liche Gerichts­barkeit in Bayern. Sie werden somit für die Amts­ge­richte, die Land­ge­richte, die Ober­lan­des­ge­richte sowie für die Staats­an­walt­schaften in Bayern tätig.

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