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Regierung von Schwaben

Sachgebiet 41 - Förderschulen

Das Sachgebiet 41 ist zuständig für die Förderzentren mit verschiedenen Förderschwerpunkten, Förderberufsschulen sowie die Schulen für Kranke.
Dazu zählen 25 Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und Verhalten, drei Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung, elf Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, zwei Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung und zwei Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Hören.
Der Förderschwerpunkt Sehen wird von Schulen im Regierungsbezirk Oberbayern abgedeckt. In den Förderzentren werden Kinder vom Vorschulalter bis in die Berufsschulstufe gefördert und unterrichtet.

Außerdem ist das Sachgebiet 41 für Kinder im Vorschulalter und Schülerinnen und Schüler zuständig, die einen ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und im inklusiven Setting beschult werden. Das wird in Form der Pädagogischen Frühförderung, der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe in den Kindertagesstätten und des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes in Schulen gewährleistet.

Weitere Aufgaben des Sachgebietes 41 sind die Klassenbildung, Personalplanung und Personalentwicklung an Förderschulen, die Ausbildung und Aufsicht über die Prüfungen der Referendarinnen und Referendare, der Haushalt der Förderschulen sowie die Kooperation zwischen allen Schularten (Inklusion).