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Regierung von Schwaben

Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe

Das Sachgebiet 42.1 der Regierung von Schwaben ist Schulaufsichts- und Beratungsorgan für die beruflichen Schulen mit technischen, gewerblichen und kaufmännischen Berufen sowie für die Klassen für schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und Asylsuchende und Flüchtlinge. Neben den Berufsschulen gehören dazu die Berufsfachschulen für Kaufmännische Assistenten, für Technische Assistenten und für Hotel- und Tourismusmanagement sowie die Wirtschaftsschulen, Technikerschulen und Fachschulen für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Ausgenommen sind die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

Zu den Hauptaufgaben des Sachgebiets gehört die schulfachliche Beratung und Beaufsichtigung der Schulen bei der Organisation und Durchführung des Schul- und Unterrichtsbetriebs.

Im Sinne einer angemessenen Unterrichtsversorgung wird der notwendige Lehrerbedarf ermittelt, Personalversorgungsmaßnahmen eingeleitet und der fachliche Personaleinsatz der Lehrkräfte geplant. Dazu gehören auch die Mitwirkung bei der Ausbildung des Lehrpersonals im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung Teil II, der Einsatz der Studienreferendare sowie die fachliche Fortbildung des Lehrpersonals. Parallel dazu erfolgen die Überwachung der Klassenbildung sowie die Organisation der Schulsprengel.

Im Rahmen der Zuständigkeit für Schulbaumaßnahmen werden bei öffentlichen beruflichen Schulen schulaufsichtliche Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten erlassen, bei privaten beruflichen Schulen erfolgt eine entsprechende Mitwirkung mit dem Sachgebiet 44. In Fragen der Sachausstattungen und der fachgerechten Umsetzung von Förderprogrammen werden die Schulen schulfachlich beraten und förderrelevante Ausstattungslisten genehmigt.

Angesichts der Herausforderungen im Bereich der Digitalen Bildung berät der dem Sachgebiet zugeordnete informationstechnische Berater digitale Bildung (iBdB) Schulen und Träger des Schulaufwands in Fragen geeigneter IT-Ausstattungskonzepte, des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht sowie der in diesem Kontext sinnvollen Fortbildungsmaßnahmen.

Federführend berät und überwacht das Sachgebiet die staatlichen beruflichen Schulen bei der Erstellung eines Funktionenplans, wirkt bei der Ausschreibung von Funktionsstellen mit und führt Funktionseinweisungen durch.

Dem Sachgebiet obliegt die Zuständigkeit für die Erhebung der Fachstatistiken, insbesondere der amtlichen Schuldaten der beruflichen Schulen, über welche u. a. die Klassenbildung, der Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte sowie die Vergabe von zusätzlichen Stunden erfasst werden.

Personalrechtliche Angelegenheiten werden in fachlicher Mitwirkung mit dem Sachgebiet 43, schulrechtliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet 44 wahrgenommen.

Im Bereich der staatlichen beruflichen Schulen obliegt dem Sachgebiet die Organisation und Überwachung der dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte sowie die Mitwirkung bei der Beurteilung der Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiter.