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Regierung von Schwaben

Sachgebiet 43 - Schulpersonal

Sachgebiet 43 ist unter anderem zuständig für die Personalangelegenheiten der staatlichen Lehrkräfte im Beamtenverhältnis an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie an beruflichen Schulen, ausgenommen der Fachober- und Berufsoberschulen. Hinzu kommt die Personalverwaltung der Förderlehrkräfte, der Heilpädagogischen Unterrichtshilfen, der Pflegekräfte und Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten an staatlichen Förderschulen.

Darüber hinaus ist Sachgebiet 43 verantwortlich für die Personalverwaltung von Verwaltungsbeamten, tariflichen Lehrkräften, Schulsozialpädagoginnen und Schulsozial-pädagogen,  Verwaltungsangestellten an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie an beruflichen Schulen, ausgenommen der Fachober- und Berufsoberschulen.

Außerdem wird im Sachgebiet 43 die Personalverwaltung für Drittkräfte in der Flüchtlingsbeschulung, für Kräfte in der Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen und für Ganztagsbetreuungskräfte, an allen Schularten sowie von Lehrkräften am Telekolleg, von Schulassistenzen an Grund-, Mittel- und Förderschulen und von Schulaufsichtsbeamten der Staatlichen Schulämter erledigt.

Die Personalverwaltung umfasst dabei auch die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden, Abmahnungen, Kündigungen, Disziplinar- und Gnadensachen.

Des Weitern werden im Sachgebiet 43 für den Bereich der Ganztagsschulen die Genehmigungen der Einrichtungen erteilt, die Budgets für Personalkosten für staatliche Ganztagsschulen sowie die Förderung der Personalkosten für nichtstaatliche Schulen ausbezahlt und die kommunalen Mitfinanzierungsbeiträge für Ganztagseinrichtungen an staatlichen Schulen erhoben.

Schließlich ist das Sachgebiet 43 für die Förderung der Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen zuständig.