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Landesnotarkammer Bayern

Die Landesnotarkammer Bayern vertritt ihre Mitglieder, sorgt für eine ordnungsgemäße Berufsausübung und fördert die Pflege des Notarrechts.

Notare sind in der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehört u.a. die Erstellung und Beurkundung von Verträgen auf den Gebieten des Sachen-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts, die Beglaubigung von Unterschriften sowie die außergerichtliche Streitschlichtung.

Notare werden in Bayern zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt. Sie sind Inhaber eines öffentlichen Amtes, zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet und in ihrer Stellung unabhängig.

Sie können den Notar frei wählen, der für Sie tätig sein soll. Der Notar darf jedoch nur Amtshandlungen in seinem Amtsbezirk vornehmen. Über die Homepage der Landesnotarkammer Bayern können Sie im Notarverzeichnis einen Notar suchen.