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Regierung von Schwaben

Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

Das Sachgebiet Schulorganisation, Schulrecht übt die rechtliche Schulaufsicht über öffentliche und private Grundschulen, Mittelschulen (inklusive bestandsgeschützter privater Hauptschulen) , Förderschulen und berufliche Schulen aus und ist hierbei auch für die Klärung schulrechtlicher Fragen zuständig. 

In die Zuständigkeit des Sachgebietes fallen organisatorische Rechtsakte wie z. B. Gastschulanordnungen und Sprengelfestsetzungen sowie Einzelverwaltungsakte wie Genehmigungen zur Errichtung, zum Betrieb, von wesentlichen Änderungen und von Baumaßnahmen privater Schulen der genannten Arten sowie Unterrichtsgenehmigungen für die hier zum Einsatz kommenden Lehrkräfte und Gastschulanordnungen. 

Das Sachgebiet entscheidet weiter über die staatliche Förderung von Baumaßnahmen an privaten Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Beruflichen Schulen, Gymnasien, Realschulen sowie Fachoberschulen und Berufsoberschulen. 

Darüber hinaus gewährt Sachgebiet 44 Kostenersatz für den notwendigen laufenden und einmaligen Schulaufwand und für die notwendigen Kosten der Schülerbeförderung sowie den Ersatz von notwendigen Personalkosten privater Förderschulen, Schulen für Kranke und schulvorbereitenden Einrichtungen.

Des Weiteren sind hier Zuständigkeiten im Bereich von Leistungen nach dem Bayer. Schulfinanzierungsgesetz wie Lehrpersonal- und Betriebszuschüsse für kommunale und private berufliche Schulen sowie die Abrechnung von Kostenersatz und Gastschulbeiträgen für außerbayerische Schüler und Schüler mit ausländerrechtlichem Status angesiedelt. Auch der Kostenersatz für Unterbringung und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Berufsschülern, die Erstattung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen sowie die Abrechnung von Fortbildungen nach dem Bayerischen Lehrerbildungsgesetz gehören zum Leistungsspektrum.  

Weitere Aufgaben sind spezielle Förderprogramme für berufliche Schulen wie der Pflegebonus und die Förderung von Berufsintegrationsklassen , der Schulversuch “pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ und die Refinanzierung von Miet- und bestimmten Investitionskosten von Berufsfachschulen für Pflege .  

Das Sachgebiet ist ferner zuständig für die Erteilung von Bescheinigungen zur Befreiung von der Umsatzsteuer für sonstige Unterrichtsleistungen, soweit schulische oder schulverwandte Maßnahmen und Bildungsangebote betroffen sind und nicht Sachgebiet 20 zuständig ist.