Logo Bayernportal

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 53 - Gesundheit

Das Sachgebiet 53 befasst sich mit allen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dazu gehört die Beratung der schwäbischen Gesundheitsämter in Fachfragen des Gesundheitswesen, des Infektionsschutzes einschließlich der Tuberkulosefürsorge, der Krankenhaushygiene, des Impfwesens, zur Gewährung von medizinischen Leistungen für Asylbewerber, zum Rettungswesen, Bestattungswesen und zur Umwelthygiene, Trinkwasser- und Badewasserhygiene, die Fachaufsicht im Vollzug des Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes, der Trinkwasserverordnung, der Badegewässerverordnung und des § 62 Asylgesetzes.
Beratung der Krankenhäuser und Gesundheitsämter bei schwierigen Fällen der Krankenhaushygiene.

Fachliche Stellungnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in medizinischen Assistenzberufen, zu Heilkundeausübung und Heilpraktikerüberprüfungen. Zulassungen zu Abschlussprüfungen und Prüfungsvorsitz für nichtakademische medizinische Berufe.

Fachliche Stellungnahmen im Rahmen der staatlichen Förderung von Krankenhausbaumaßnahmen, zum Bedarf medizinisch-technischer Großgeräte und zur Ausstattung von Plankrankenhäusern. Beratung der Krankenhausträger und der Gesundheitsämter in schwierigen Fällen der Bauplanung und der Medizintechnik.

Erstellung medizinischer Gutachten zur Frage der Dienstfähigkeit von bayerischen Staatsbeamten sowie amtsärztlicher Obergutachten.

Koordination der Sozialen Arbeit an den Gesundheitsämtern mit fachlicher Behördenaufsicht. Fachaufsicht und Fachberatung der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen gemäß Art. 14 Abs. 4 BaySchwBerG. Mitwirkung am Anerkennungs- und Förderverfahren für staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen freier Träger. Mittelbewirtschaftung für die Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz des ungeborenen Lebens der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in den Landratsämtern.

Regionales Präventionsmanagement in der Gesundheitsförderung und Prävention; Koordinierung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, der Suchtprävention auf der Grundlage der „Grundsätze der Bayerischen Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen“, der Prävention psychischer Erkrankungen entsprechend der „Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern“ und koordinierende Mitwirkung bei Projekten zur Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten einschließlich HIV/AIDS.