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Regierung von Schwaben

Dezernat G 11 Sozialer Arbeitsschutz und Organisation des Arbeitsschutzes

Das Dezernat G 11 des Gewerbeaufsichtsamtes überwacht insbesondere den sozialen Arbeitsschutz in den Bereichen Arbeitszeit, Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz und Heimarbeit. Weitere wesentliche Aufgaben des Dezernats sind das Arbeitsstättenrecht und das Arbeitssicherheitsgesetz.

Im Dezernat G 11 werden zahlreiche Bewilligungs- und Anzeige-Verfahren nach diesen Vorschriften bearbeitet. Hierzu gehören beispielsweise Anträge auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen, auf Zulassung der Beschäftigung von Kindern im Kultur- und Medienbereich oder auf Zulassung der Kündigung von Personen während der Schwangerschaft oder Elternzeit. Auch die Überprüfung eingehender Mutterschutzmeldungen oder Heimarbeitslisten findet in diesem Dezernat statt.

Neben den vorgenannten Fachaufgaben überwacht das Dezernat G 11 den Arbeits- und Gefahrenschutz in den schwäbischen Betrieben der Papierindustrie, des Druckereigewerbes, der Glasindustrie, der Spiel- und Schmuckwarenherstellung, des Gartenbaus sowie des Bank- und Versicherungsgewerbes. Für Handelsbetriebe, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe sowie das Verwaltungs- und Dienstleistungsgewerbe ist das Dezernat in den Landkreisen Unterallgäu und Günzburg, in der Stadt Augsburg in den Stadtbezirken 3, 18, 19, 21 bis 23 sowie in den Städten Kempten und Memmingen zuständig.