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Regierung von Schwaben

Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen

Das Dezernat G 21 des Gewerbeaufsichtsamtes führt Aufsicht über die Einhaltung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften auf Baustellen in Bayerisch-Schwaben. Durch gezielte Baustellenrevisionen und Vollzug der Baustellenverordnung sorgen die Baustelleninspektoren der Gewerbeaufsicht für eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Beim Vollzug der Gefahrstoffverordnung wird bei Bauvorhaben die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren beim Umgang mit baurelevanten Gefahrstoffen -z.B. Asbest- überwacht.

Das Dezernat G 21 überwacht Betriebe die gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder Handel betreiben. Entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen des Sprengstoffgesetzes erteilt das Dezernat Erlaubnisse für Betriebe oder Läger. Das Dezernat stellt auf Antrag Befähigungsscheine (sprengrechtliche Führerscheine) für Sprengberechtigte und Pyrotechniker aus. Hierbei werden Fachkundenachweise und persönliche Zuverlässigkeit entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wiederkehrend überprüft. Gewerbliche Sprengungen und Feuerwerke werden nach den gesetzlich geregelten Anzeigeverfahren überwacht. Die Einhaltung geltender Schutzvorschriften für Menschen und Sachgüter ist hierbei Maßstab für den staatlichen Überwachungsauftrag.

Das Dezernat G 21 führt zudem Aufsicht über die Einhaltung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften in folgenden Betrieben/Branchen im Regierungsbezirk Schwaben: Bau- und Ausbaugewerbe, Bauhilfsgewerbe, Zimmereien, Dachdeckereien, Steine-Erden-Betriebe wie z.B. Steinbrüche, Ziegeleien, Betonwerke, Mischanlagen für Asphalt und Beton. Für Handelsbetriebe, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe sowie das Verwaltungs- und Dienstleistungsgewerbe ist das Dezernat im Landkreis Donau-Ries und in der Stadt Augsburg in den Stadtbezirken 2, 8, 9, 10, 25 bis 29 zuständig.