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Regierung von Schwaben

Dezernat G 22 Medizinprodukte, Röntgenanlagen

Das Dezernat G 22 des Gewerbeaufsichtsamtes überwacht insbesondere den Betrieb von Medizinprodukten. Hierbei wird die Einhaltung der Betriebsvorschriften und der sicherheitstechnischen Kontrollen durch den Betreiber für den Einsatz von medizinisch-technischen Geräten, wie z. B. Ultraschallgeräten, medizinischen Lasern, Infusionspumpen, aber auch von elektrisch verstellbaren Pflegebetten, die ebenfalls unter den Begriff der medizinisch-technischen Geräte fallen, kontrolliert. Außerdem wird die hygienische Aufbereitung, d.h. die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von angewendeten medizinischen Instrumenten überprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass durch deren Betrieb weder Anwender noch Patienten gefährdet werden.

Des Weiteren ist die Überprüfung der Einhaltung von Regelungen zum Schutz vor Röntgen- und UV-Strahlung Aufgabe des Dezernats G 22. Insbesondere fallen hierunter Anzeige- und Genehmigungsverfahren von Röntgenanlagen, das Ausstellen von Fachkundebescheinigungen für den Betrieb von technischen Röntgenanlagen sowie die Überwachung der Betriebsvorschriften von Röntgenanlagen und Sonnenstudios.

Neben den genannten Fachaufgaben überwacht das Dezernat G 22 den Arbeits- und Gefahrenschutz im Regierungsbezirk Schwaben im Gesundheits- und Veterinärwesen sowie in Betrieben zur Herstellung und Reparatur von Medizinprodukten. Für Handelsbetriebe, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe sowie das Verwaltungs- und Dienstleistungsgewerbe ist das Dezernat in den Landkreisen Oberallgäu und Dillingen sowie in der Stadt Augsburg in den Stadtbezirken 13 bis 17 zuständig.