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Regierung von Schwaben

Dezernat G 23 Überwachungsbedürftige Anlagen

Das Dezernat G 23 des Gewerbeaufsichtsamtes achtet unter anderem darauf, dass technische Anlagen wie Tankstellen, Dampfkessel, Füllanlagen und Aufzüge, die wegen ihres Gefahrenpotenzials einer besonderen Überwachungspflicht für den Betreiber unterliegen, in Schwaben sicher betrieben werden. Darüber hinaus steht das Dezernat als Ansprechpartner für Fragen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Dritten zur Betriebssicherheitsverordnung zur Verfügung.

Zusätzlich zu den vorgenannten Fachaufgaben überwacht dieses Dezernat Betriebe der Holzbranche sowie Textil- und Lederverarbeitungsbetriebe im Regierungsbezirk Schwaben. Die Überwachung der Metall- und Fahrzeugbaubetriebe erstreckt sich auf die kreisfreien Städte Augsburg, Kaufbeuren, Memmingen und die Landkreise Augsburg, Donau-Ries, Lindau, Neu-Ulm und Ostallgäu. Für Handelsbetriebe, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe sowie das Verwaltungs- und Dienstleistungsgewerbe ist das Dezernat in den Landkreisen Ostallgäu und Neu-Ulm sowie in der Stadt Augsburg in den Stadtbezirken 1, 4 bis 7, 11, 12 24, 30 bis 36 13 zuständig.

Außerdem koordiniert das Dezernat G 23 in Schwaben die Beratung und Zertifizierung von Unternehmen zum Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS.