Die Behörde trifft im öffentlichen Interesse Anordnungen zur Abwehr von Gefahren, zum Schutz der Allgemeinheit und zur Gewährleistung der gesetzlichen Anforderungen, entscheidet über Anträge zu baulichen Anlagen, ist Adressat für Abbruchanzeigen, überwacht die Bauausführung, erteilt Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, übernimmt die ökologische Bauaufsicht, ist für die Feuerbeschau und den vorbeugenden Brandschutz zuständig und prüft behördlicherseits Brandschutznachweise, berät in Angelegenheiten des Denkmalschutzes und überwacht die Einhaltung und führt die Bauakten. Die Bauaufsicht besteht aus Planannahme und Information, Planprüfung, Baukontrolle mit ökologischer Bauaufsicht, Feuerbeschau bzw. vorbeugender Brandschutz, Untere Denkmalschutzbehörde und Verwaltung.