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Oberlandesgerichte

Die Oberlandesgerichte gehören zur sog. Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind im wesentlich für folgende Angelegenheiten zuständig:
  • bürgerliche Rechtsstreitigkeiten für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte, teilweise - in Familiensachen - auch gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.
  • Strafsachen für Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte, Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte sowie für Auslieferungssachen und sonstige Rechtshilfe nach dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe.
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