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Zentrum Bayern Familie und Soziales

Bayerisches Landesjugendamt

Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) nimmt als landeszentrale Fachbehörde der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern vor allem folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung und Unterstützung der örtlichen Jugendämter in den Landkreisen und Städten
  • Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen und Konzepten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe
  • Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände) und Durchführung von Projekten, zum Beispiel bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • Konkrete Beratung der Jugendämter bei der Durchführung von Hilfen zur Erziehung junger Menschen
  • Jugendhilfeplanung
  • Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern und bei den Verbänden
  • Durchführung von Aufgaben des Jugendmedienschutzes und anderer Jugendschutzgesetze
  • Zentrale Adoptionsstelle (insbesondere Adoptionen mit Auslandsberührung, Vermittlung schwieriger Einzelfälle)