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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

Aufgabe des Sachgebietes ist die Finanzkontrolle der Gemeinden. Wir prüfen, ob die Kommune und ihre Betriebe sparsam, wirtschaftlich, recht- und ordnungsmäßig arbeiten.

  • Durchführung der überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfung bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und anderen kommunalen Körperschaften (z. B. Schulverbände, Stiftungen oder Zweckverbände), soweit diese nicht Mitglieder des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sind
  • Stellungnahmen zu den kommunalen Haushaltssatzungen und Haushaltsplänen
  • Erstellung von Gutachten in haushalts- und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten (auf Antrag)
  • Beratung in Haushaltsangelegenheiten, Kassen- und Wirtschaftsführung

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob

  • die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind, sowie die Jahresrechung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.

Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.