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Bezirk Unterfranken

Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftigen Menschen, die in einem Pflegeheim versorgt werden, ist Hilfe zur Pflege und für den Lebensunterhalt zu gewähren, wenn die Leistungen der Pflegekassen und die eigenen Mittel nicht ausreichen, die entstehenden Kosten zu decken. Darüber hinaus wird in der Abteilung die Hilfe in Altenheimen (Bewohner ohne Pflegebedarf) bearbeitet. Neben diesen Leistungen ist die Abteilung für die Gewährung der Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge zuständig.