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Bezirk Unterfranken

Eingliederungshilfe für Erwachsene mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung

Menschen mit Behinderung ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Eingliederungshilfe zu gewähren. Die Abteilung ist zuständig für Leistungen an Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung. Sie gewährt beispielsweise Hilfen in Werkstätten für behinderte Menschen einschließlich einer dafür notwendigen Heimunterbringung oder Hilfe in betreuten Wohnmöglichkeiten. Daneben werden die Hochschulhilfe, die Blindenhilfe und die Hilfsmittelversorgung bearbeitet.