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Große Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.

Tiefbauverwaltung

Die Tiefbauverwaltung ist zuständig für: den Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Festlegung der Straßenbeschilderung die Erteilung verkehrsrechtlicher Anordnungen, die Erteilung von - Ausnahmegenehmigungen, - Bewohnerparkausweisen, - Handwerkerausweisen und - Ausweisen für im Sozialen Dienst Tätige Örtlicher Verkehrssicherheits- und Schulwegbeauftragter Vollzug des Bay. Straßen- und Wegerechts, Erteilung und Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Grund, Ausgabe der Euro-Schlüssel für Behinderten-WC