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Bezirk Mittelfranken

Referat 2 - Sozialreferat

Die sozialen Aufgaben des Bezirks Mittelfranken umfassen alle Hilfen für die Eingliederung von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung sowie für Menschen mit seelischer Behinderung. Hierunter fallen sowohl die ambulanten Hilfen, wie zB betreutes Wohnen oder Frühförderung als auch die Hilfen für Menschen mit Behinderung in den Werkstätten, Förderstätten oder Heimen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Hilfen für alte und pflegebedürftige Menschen, die kurzzeitig oder auf Dauer in einem Heim leben. Darüber hinaus sind die Bezirke zuständig für Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge und für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten.