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Bayerischer Landespersonalausschuss

Aufgaben: - Sicherstellung einer einheitlichen und gerechten Durchführung der beamtenrechtlichen Vorschriften - Durchführung der Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz sowie für die dualen Studiengänge an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (jeweils Beamtenlaufbahn, nichttechnischer Bereich)
Die Aufgabe des Bayerischen Landespersonalausschusses (LPA) und seiner Geschäftsstelle ist es, die einheitliche und gerechte Durchführung der beamtenrechtlichen Vorschriften bei allen öffentlichen Dienstherren im Freistaat Bayern sicherzustellen. Vor allem bei Entscheidungen über die Einstellung und Beförderung von Beamtinnen und Beamten sollen alle sachfremden Einflüsse ausgeschlossen werden. Wir beraten die kommunalen und staatlichen Dienststellen bei laufbahnrechtlichen Fragen, klären die Erfolgsaussichten von Anträgen an den LPA und sind bei der Erstellung sachdienlicher Anträge behilflich. Darüber hinaus führen wir die Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz sowie für die dualen Studiengänge an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (jeweils Beamtenlaufbahn, nichttechnischer Bereich) durch. Diese Verfahren sind der Schlüssel, um Beamter oder Beamtin bei den staatlichen und kommunalen Behörden zu werden