Logo Bayernportal
- kein Ort -

Vereine

Der Verein ist eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von Personen, die den in der Satzung festgelegten Vereinszweck, verfolgen. Es werden eingetragene und nicht eingetragene Vereine unterschieden. Mit der Eintragung in das Vereinsregister, wird der Verein zur juristischen Person; er erlangt seine Rechtsfähigkeit.
Anzahl: 5