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Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend

Im Sachgebiet 13 bearbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Professionen Verwaltung, Sozialpädagogik, Pflege und Betriebswirtschaft zahlreiche soziale Förderprogramme und nehmen die Rolle der klassischen Aufsichtsbehörde wahr.

Dazu zählen im Sozialrecht die Aufgaben der Widerspruchsstelle nach dem SGB XII Sozialhilfe, die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden in Angelegenheiten nach dem SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Anerkennung von Insolvenzberatungsstellen und Betreuungsvereinen.

In der Kinder- und Jugendhilfe werden Widersprüche, Eingaben und Beschwerden bearbeitet und die Rechtsaufsicht über die Jugendämter in der Oberpfalz ausgeübt. Auch im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes hat das Sachgebiet 13 die Funktion der Widerspruchsstelle. Die Heimaufsicht überwacht die Einrichtungen der Erziehungs- und der Behindertenhilfe sowie Schülerheime und Internate. Die regionalen Landratsämter und kreisfreie Städte erhalten bei der Aufsicht über die Kindertagesstätten fachliche Beratung, gleichzeitig erteilt das Sachgebiet 13 Betriebserlaubnisse für Einrichtungen der Jugendhilfe (inklusive der Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung) sowie für Kindertagesstätten in Trägerschaft der kreisfreien Städte. Auch für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe, die in der Oberpfalz tätig sind, ist das Sachgebiet 13 zuständig.

Die Arbeit der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen der Landratsämter und kreisfreien Städte, die wiederum die direkte Heimaufsicht über die Einrichtungen ausüben, wird im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht begleitet und koordiniert. Das Sachgebiet 13 fördert eine Vielzahl von sozialen Maßnahmen und Programmen, wie z.B. den Bau von Förderstätten aus dem Landesbehindertenplan und von Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderung, von Projekten der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), von Erziehungsberatungsstellen, von Frauenhäusern und Familienferienstätten.

Ergänzt wird das Aufgabenfeld um die Zuständigkeit für Pflegesatzangelegenheiten, wozu die Prüfung und Genehmigung von Krankenhauspflegesätzen und –entgelten ebenso zählt wie die Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.