Finanzen und Haushalt - Haushaltsaufstellung
Behörden stellen einen Haushaltsplan auf. Dieser beinhaltet die geplanten Einnahmen und Ausgaben und verteilt diese auf Haushaltsstellen. Rechtlich verbindlich wird der Haushalt durch ein Gesetz des Landtags (für die Staatsverwaltung) bzw. bei Kommunen durch eine Satzung.
Procedures
Number of listed procedures: 1
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Haushalt; Rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung des kommunalen Haushalts
Der Haushalt wird von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde rechtsaufsichtlich gewürdigt; soweit er genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, muss er rechtsaufsichtlich genehmigt werden.