Finanzen und Haushalt - Haushaltsprüfung und Innenrevision
Die Haushaltführung von Behörden wird von internen und externen Stellen geprüft.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 5
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Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung
Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.
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Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde
Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.
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Prüfungswesen; Örtliche und überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Landkreise
Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Landkreise wird örtlich und überörtlich geprüft.
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Prüfungswesen; Staatliche Rechnungsprüfungsstelle
Die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter sind ebenso wie der Bayerische Kommunale Prüfungsverband Organe der kommunalen Finanzkontrolle. Bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes werden die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).
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Prüfungswesen; Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden
Die überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen werden bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes durch diesen Verband, bei den übrigen Gemeinden durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter durchgeführt (überörtliche Prüfungsorgane).