Verwaltungsverfahren - Bearbeitung
Verwaltungsverfahren beginnen durch eine Antragstellung oder von Amts wegen.
Procedures
Number of listed procedures: 9
-
Hochschule; Beschäftigungsgenehmigung für hauptberufliche Lehrkräfte an nichtstaatlichen Hochschulen
Die Beschäftigung von hauptberuflichen Lehrkräften an nichtstaatlichen Hochschulen bedarf der Genehmigung durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
-
Hochschule; Staatliche Feststellung der Berechtigung zur Durchführung von Hochschulstudiengängen und Abnahme von Hochschulprüfungen
Auf Antrag kann das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Berechtigung zur Durchführung von Hochschulstudiengängen und die Abnahme von Hochschulprüfungen unter der Verantwortung einer staatlichen Hochschule eines anderen Landes in der Bundesrepublik Deutschland oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie einer dort staatlich anerkannten Hochschule feststellen.
-
Hochschule; Staatliche Gestattung zur Durchführung von Hochschulstudiengängen und Abnahme von Hochschulprüfungen
Die Durchführung von Hochschulstudiengängen oder die Abnahme von Hochschulprüfungen unter der Verantwortung einer Einrichtung, die in einer Vereinbarung oder einem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich aufgeführt ist, kann auf Antrag durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gestattet werden.
-
Inanspruchnahme staatlicher Unterkünfte und anderer Sachleistungen; Erhebung von Kosten
Die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle (zGASt) erhebt Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Inanspruchnahme staatlicher Unterkünfte und anderer Sachleistungen.
-
Jugendhilfeplanung; Durchführung
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen und Personensorgeberechtigten ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant. Die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen sollen aufeinander abgestimmt werden.
-
Naturdenkmal; Festsetzung
Besonders eindrucksvolle Naturobjekte können als Naturdenkmäler festgesetzt werden.
-
Nichtstaatliche Hochschule; Beantragung der staatlichen Anerkennung
Einrichtungen des Bildungswesens mit Sitz in Bayern können auf Antrag des Trägers durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als Hochschule staatlich anerkannt werden.
-
Selbsthilfegruppen; Beratung
Die Gesundheitsämter verfügen über ein umfangreiches Angebot zur Unterstützung der Selbsthilfegruppen.
-
Umgebungslärm; Erstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe von Bundesautobahnen, Großflughäfen und bestimmten Haupteisenbahnstrecken
Aufgrund der zunehmenden Mobilität der Bürger ist beim Straßenverkehrslärm zukünftig ein Anstieg der Lärmbetroffenen zu erwarten. Um dem entgegenzuwirken sind gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie in einem prozeduralem Verfahren Konzepte in Form von Aktionsplänen zu erstellen, die auf die Vermeidung bzw. Verminderung von Umgebungslärm abzielen.