Verwaltungsverfahren - Einspruch, Widerspruch und Prozess
Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.
Procedures
Number of listed procedures: 3
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Familiengericht; Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren
In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.
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Kommunen; Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten, fördern und schützen die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie stärken die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe.
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Prozessvertretung; Vertretung des Freistaats Bayern als Prozesspartei
In allen gegen den Staat gerichteten Streitverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht (Freistaat Bayern als Beklagter) ist die Landesanwaltschaft Prozessvertreter des Staates (Ausnahme: Das Landesjustizprüfungsamt oder ein Amt für Ländliche Entwicklung war Ausgangsbehörde des Rechtsstreits, § 3 Abs. 3 Satz 3 LABV).