Verwaltungsverfahren - Einspruch, Widerspruch und Prozess
Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 7
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Eingliederungshilfe; Beantragung eines Schiedsverfahrens
Leistungserbringer und Träger der Eingliederungshilfe können bei Streitigkeiten und Konfliktfällen die gemeinsame Schiedsstelle anrufen.
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Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren
In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.
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Jugendhilfe; Beantragung eines Schiedsverfahrens
Einrichtungen und Träger der öffentlichen Jugendhilfe können bei Streit- und Konfliktfällen die gemeinsame Schiedsstelle gem. § 78g SGB VIII anrufen.
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Kommunen; Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten, fördern und schützen die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie stärken die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der entsprechenden Organe.
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Pflegeversicherung; Beantragung eines Schiedsverfahrens
Leistungserbringern und Kostenträgern im Pflegebereich können bei Streitigkeiten und Konfliktfällen die gemeinsame Schiedsstelle anrufen.
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Prozessvertretung; Vertretung des Freistaats Bayern als Prozesspartei
In allen gegen den Staat gerichteten Streitverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht (Freistaat Bayern als Beklagter) ist die Landesanwaltschaft Prozessvertreter des Staates (Ausnahme: Das Landesjustizprüfungsamt oder ein Amt für Ländliche Entwicklung war Ausgangsbehörde des Rechtsstreits, § 3 Abs. 3 Satz 3 LABV).
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Sozialhilfe; Beantragung eines Schiedsverfahrens
Leistungserbringer und Träger der Sozialhilfe können bei Streitigkeiten und Konfliktfällen in Verhandlungen über eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung die gemeinsame Schiedsstelle anrufen.