Verwaltungsverfahren - Dienstaufsicht
Die Dienstaufsicht bezieht sich insbesondere auf die persönliche Pflichterfüllung der Beschäftigten und die hiermit in Verbindung stehende innere Ordnung und den Dienstbetrieb in einer Behörde.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 3
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Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht
Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sind die Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörden zuständig. Die Regierungen sind für die Verfolgung von Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern zuständig.
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Förderschule; Betreuung der Praktikanten von Fachakademien in Schulvorbereitenden Einrichtungen
Der Besuch der Fachakademie soll die Studierenden dazu befähigen, in den sozialpädagogischen Bereichen selbstständig tätig zu sein. Das Berufspraktikum im Anschluß an die bestandene Abschlußprüfung dient der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis.
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Förderschule; Betreuung der Praktikanten zum Lehramt für Sonderpädagogik
Das Lehramtsstudium für Sonderpädagogik in Bayern sieht eine Kombination aus einer sonderpädagogischen Fachrichtung und der Grundschuldidaktik oder einer Fächergruppe der Mittelschuldidaktik vor. Die fachliche Ausbildung wird ergänzt durch Fachdidaktik, erziehungswissenschaftliches Studium und Schulpraktika.