Gefahrenabwehr und Sicherheit - Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Schutz und Warnung der Bevölkerung, z. B. bei Erdbeben, Unwettern oder schweren Unfällen, ist unter anderem eine Aufgabe des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Procedures
Number of listed procedures: 36
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Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung
Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise.
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Brand- und Katastrophenschutz; Alarmierungsplanung
Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.
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Digitalfunk; Beantragung einer staatlichen Förderung für Endgeräte
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen, die Durchführenden des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes bei der Erstbebchaffung der Endgeräte für den digitalen BOS-Funk.
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Ernährungsnotfallvorsorge; Informationen
Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist eine vorrangige Aufgabe der staatlichen Vorsorgepolitik. Diese gliedert sich in die Ernährungssicherstellung und in die Ernährungsvorsorge.
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Feuerwehr; Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie den Bau von Feuerwehrhäusern
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie beim Bau von Feuerwehrhäusern mit staatlichen Zuwendungen.
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Freiheitsentziehung nach dem Familienrechtsverfahrensgesetz; Beantragung
In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ordnet das Gericht auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung freiheitsentziehende Maßnahmen an. Wichtige Anwendungsfälle sind die Abschiebungshaft nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die sog. zwangsweise Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
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Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.
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Gewässer dritter Ordnung; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.
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Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz
Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwässern zu begrenzen.
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Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Gewässerausbau
Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
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Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans
Die am Hochwassernachrichtendienst teilnehmenden Gemeinden erstellen Meldepläne, welche Maßnahmen bei welchen Pegelständen von welchen Stellen durchgeführt werden müssen. Er gibt Hinweise auf verantwortliche Stellen oder Selbsthilfemöglichkeiten.
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Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.
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Hochwasser; Herausgabe von Warnmeldungen
Durch Hochwasser können enorme Vermögensschäden entstehen und Menschenleben gefährdet werden. Durch eine frühzeitige Warnung können Hochwasserschäden und die Gefährdungen entscheidend vermindert werden.
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Hochwasser; Information der Gemeinden
Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.
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Integrierte Leitstellen; Beantragung einer Kostenerstattung für die Ersterrichtung
Der Freistaat erstattet dem Betreiber der Integrierten Leitstellen Investitionskosten für den auf den Rettungsdienst entfallenden Anteil. Für die auf den Feuerwehrbereich entfallenden notwendigen Ausgaben werden Zuwendungen gewährt.
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Integrierte Leitstellen; Beantragung einer Kostenerstattung für Folgeinvestitionen
Der Freistaat gewährt nach der Ersterrichtung Leistungen für notwendige Folgeanschaffungen.
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Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.
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Katastrophenschutz; Ergänzende Ausstattung und Ausbildung
Die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet.
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Katastrophenschutz; Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden
Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Katastrophenschutzbehörden in Bayern sind neben den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden), die Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
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Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung mit staatlichen Zuwendungen.
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Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Alle Kreisverwaltungsbehörden (= Katastrophenschutzbehörden) in Bayern haben als vorbereitende Maßnahmen im Katastrophenschutz insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
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Lawinenwarndienst; Veröffentlichung des Lawinenlageberichts für den bayerischen Alpenraum
Der Lawinenwarndienst umfasst Maßnahmen, die der Warnung der Bevölkerung vor Gefahren durch Lawinen und der Unterrichtung von Behörden und privaten Stellen zur Vorbereitung und Durchführung der Gefahrenabwehr dienen. Verantwortungsbewusste Skifahrer und Tourengeher können über den täglich aktualisierten Lawinenlagebericht wichtige - mitunter lebenswichtige - Informationen einholen
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Lawinenwarndienstaufgaben; Organisation und Koordinierung
Die Organisation und Koordinierung der Lawinenwarndienstaufgaben obliegt den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden (Gemeinden, Landratsämtern, Bezirksregierungen von Oberbayern und Schwaben) unter Mitwirkung der Lawinenwarnzentrale.
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Manöver; Anmeldung
Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
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Notfallplanung; Erstellung externer Notfallpläne
Die externe Notfallplanung ist Bestandteil der Regelungen zur Verhütung schwerer Unfälle, die durch bestimmte Industrietätigkeiten verursacht werden könnten sowie zur Begrenzung der Unfallfolgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Sie ergänzt die bundesrechtlichen Vorschriften zur innerbetrieblichen Unfallprävention und Folgenbegrenzung für die Betreiber bestimmter Anlagen und Einrichtungen um Maßnahmen außerhalb des Betriebs bei Eintritt eines Schadenfalles.
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Sicherheitsrecht; Anordnungen
Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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Sonderfonds Corona-Pandemie; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung anlässlich der Corona-Pandemie
Der Freistaat Bayern erstattet den bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen die ihnen anlässlich des Katastropheneinsatzes zur Bewältigung der Corona-Pandemie entstandenen Einsatzkosten.
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Sturmwarndienst auf bayerischen Seen; Organisation
Auf größeren bayerischen Seen werden Wassersportler vor Starkwind und Stürmen mit optischen Warnsignalen oder auf andere Weise gewarnt.
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Taktisch-Technische Betriebsstellen; Beantragung einer Zuwendung
Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Personalkosten für die Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen.
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Transnationale Zusammenarbeit im Donauraum; Beantragung einer Förderung
"Interreg V B Donauraum" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder im Donauraum. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.
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Verfassungsschutz; Informationen
Der Verfassungsschutz veröffentlicht Verfassungsschutzberichte und weitere Publikationen z.B. zum Thema Rechtsextremismus.
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Wildbach- und Lawinenschutz; Durchführung von baulichen Schutzmaßnahmen
Zum Schutz von Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen werden Wildbäche verbaut und Lawinenschutzmaßnahmen durchgeführt.
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Zivile Verteidigung; Informationen
Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Im Rahmen dieser auf den Spannungs- und Verteidigungsfall bezogenen Gesamtverteidigung versteht man unter ziviler Verteidigung alle nichtmilitärischen Maßnahmen der Verteidigung.
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Zivil-militärische Zusammenarbeit; Informationen zur Abstimmung
Der Begriff der zivil-militärischen Zusammenarbeit beschreibt das in verschiedenen Bereichen stattfindende Zusammenwirken militärischer und ziviler Kräfte.
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Zivilschutz; Informationen
Der Zivilschutz hat als Teil der Zivilen Verteidigung die Aufgabe durch nichtmilitärische Maßnahmen insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
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Zivilschutz; Rückabwicklung von Schutzräumen
Die im Zusammenhang mit den Zivilschutzaufgaben des Bundes errichteten Schutzräume werden vom Bund nicht mehr für Zivilschutzzwecke benötigt. Sie werden im Rahmen eines vom Bund vorgegebenen Verfahrens der Rückabwicklung auch aus der Zivilschutzbindung entlassen.