Trade inspection - Allgemeines
Informieren Sie sich über allgemeine Aspekte rund um das Thema Gewerbeaufsicht.
Procedures
Number of listed procedures: 6
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Begasungen; Beantragung einer Erlaubnis
Für Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung mit bestimmten gefährlichen Begasungsmitteln ist eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.
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Begasungen; Beantragung eines Befähigungsscheins
Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung mit bestimmten gefährlichen Begasungsmitteln dürfen nur durch besonders geschulte Sachkundige durchgeführt werden, die über einen von der Behörde dafür ausgestellten gültigen Befähigungsschein besitzen. Um Begasungen durchführen zu können, ist darüber hinaus eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.
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Gefahrgutbeförderung auf der Straße; Beratung und Überwachung
Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwachen Betriebe bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße, soweit die Betriebe Absender, Verlader, Beförderer etc. von Gefahrgut sind.
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Gefahrstoffe; Anmeldung zur Prüfung der Sachkunde
Für die Abgabe bestimmter gefährlicher (z. B. akut toxischer) Stoffe ist eine einschlägige Sachkunde Voraussetzung. Durch Ablegen der angebotenen Prüfung wird der Sachkundnachweis erbracht.
- Gewerbeaufsicht; Allgemeine Informationen
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Gewerbeaufsicht; Prüfung gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind Empfänger verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen aus den Bereichen Anlagensicherheit, Schutz bestimmter Personengruppen und Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt. Sie prüft diese und veranlasst gegebenenfalls die sich aus den Anzeigen ergebenden notwendigen Maßnahmen.