Geburt - Vor der Geburt
Bereits während der Schwangerschaft können Sie unterschiedliche Unterstützungen und Hilfen (z. B. Beratung, Mutterschutz, finanzielle Leistungen) erhalten.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 9
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Elterngeld; Beantragung
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
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Kinderwunschbehandlung; Beantragung einer Förderung
Sie können eine Zuwendung für Ihre Kinderwunschbehandlung (In-Vitro-Fertilisations (IVF)- oder Intrazytoplasmatische Spermieninjektions (ICSI)-Behandlung) beantragen.
- Müttergenesung; Informationen über Erholungsmaßnahmen
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Mutterschaftsgeld; Beantragung
Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten. Sie können das Mutterschaftsgeld entweder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen.
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Mutterschutz; Informationen
Schwangere und stillende Frauen sollen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes vor Gefahren am Arbeitsplatz bewahrt werden, die Mutter oder Kind schädigen können.
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Schwangere in Not; Beantragung von Hilfen
Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ hilft schwangeren Frauen und Müttern mit Kleinkindern, die sich in einer Notlage befinden.
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Schwangerschaft; Beratung
Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.
- Schwangerschaft und Mutterschaft; Beantragung von Hilfen zur Gesundheit
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Unterhalt; Beantragung der Festsetzung
Das Amtsgericht - Familiengericht ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten, welche die durch Verwandtschaft oder Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen.
Weiterführendes
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema: