Geburt - Nach der Geburt
Als frisch gebackene Eltern kommt eine Reihe von Amtswegen auf Sie zu (z. B. Anzeige der Geburt, Namensentscheidung, Beantragung von Elternzeit). Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was Sie wann erledigen und was Sie beachten sollten.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 33
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Adoption; Informationen zur Freigabe
Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.
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Einkommenssteuer; Informationen zum Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.
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Elterngeld; Beantragung
Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Mütter und Väter und ihre jungen Familien, indem wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt wird. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
- Elternzeit; Beratung
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Erziehung in der Familie; Beantragung der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder
Alleinerziehende können die Betreuung mit ihrem Kind in einer geeigneten Wohnform beantragen.
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Familien in Not; Beantragung von Hilfen
Familien, insbesondere kinderreiche Familien sowie allein erziehende Elternteile, die unverschuldet in eine Existenz bedrohende Notlage geraten sind (z. B. durch Krankheit, Tod eines Familienangehörigen, Arbeitslosigkeit usw.), können als Hilfe zur Selbsthilfe Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ erhalten.
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Familiengeld; Beantragung
Eltern können für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen.
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Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, oder jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
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Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
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Gemeinsame Sorge; Erklärung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für Sorgeerklärungen eine öffentliche Beurkundung als Wirksamkeitserfordernis vor. In den in § 59 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) genannten Fällen ist die Urkundsperson bei dem Jugendamt befugt, die öffentliche Beurkundung vorzunehmen.
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Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung
Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.
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Kinderfreibetrag; Beantragung einer Änderung
Die Zahl der Kinderfreibeträge ist Bestandteil der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Wenn sie geändert werden soll, müssen Sie dies bei Ihrem Finanzamt beantragen.
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Kindergeld; Beantragung
Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.
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Kinderreisepass; Beantragung und Verlängerung
Den Kinderreisepass für ein deutsches Kind (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) können Sie bei der Gemeinde beantragen.
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Kinderzuschlag; Beantragung
Wenn Sie als Eltern genug Einkommen für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht, können Sie den Kinderzuschlag beantragen.
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Lohnsteuerklasse; Beantragung einer Änderung
Die Lohnsteuerklasse ist Bestandteil der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM). Wenn sie geändert werden soll, müssen Sie dies bei Ihrem Finanzamt beantragen.
- Mütter; Beratung
- Müttergenesung; Informationen über Erholungsmaßnahmen
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Mutterschaftsgeld; Beantragung
Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten. Sie können das Mutterschaftsgeld entweder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen.
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Mutterschutz; Informationen
Schwangere und stillende Frauen sollen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes vor Gefahren am Arbeitsplatz bewahrt werden, die Mutter oder Kind schädigen können.
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Namen des Kindes; Erklärung
Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.
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Negativattest; Beantragung
Das Jugendamt stellt eine Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter aus.
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Neugeborenen-Screening; Beratung
Etwa eines von 1000 neugeborenen Kindern in Bayern leidet an einer Störung des Stoffwechsels, des Hormon- oder Immunsystems, ein oder zwei von 1000 Kindern an einer beidseitigen Hörstörung. Daher wird den Eltern neugeborener Kinder nach der Geburt eine Blutuntersuchung auf solche Erkrankungen sowie ein Hörscreening und weitere Untersuchungen angeboten.
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Personenstandsurkunde; Beantragung
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsregister führen oder die Personenstandseinträge in anderen bayerischen Standesämtern bereits im elektronischen Personenstandsregister beurkundet wurden.
- Sozialleistungen; Informationen zur Beantragung
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Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen für Eltern mit Kindern; Informationen
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Umgangsrecht; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung
Kinder und Jugendliche, Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, können Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts erhalten.
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Umgangsrechtsverfahren; Durchführung
Das Amtsgericht - Familiengericht - entscheidet über Streitigkeiten betreffend den Umfang und die Ausübung des Umgangs mit einem Kind.
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Unterhalt; Beantragung der Festsetzung
Das Amtsgericht - Familiengericht ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten, welche die durch Verwandtschaft oder Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen.
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Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
- Unterhaltsvorschuss; Beantragung
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Vor- und Nachnamen von Kindern; Informationen zur Bestimmung
Jedes Kind führt einen Nachnamen (Familiennamen) und einen oder mehrere Vornamen. Der Familienname wird grundsätzlich nach Maßgabe des Gesetzes festgelegt. Die Vornamensgebung steht ebenfalls den oder dem Personensorgeberechtigten zu.
Weiterführendes
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