Ausweise und Dokumente - Official certifications
Für einige Amtswege müssen Sie Dokumente oder Unterschriften beglaubigen lassen, da diese sonst von den Behörden nicht anerkannt werden. Dies gilt besonders für ausländische und fremdsprachige Dokumente.
Procedures
Number of listed procedures: 4
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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
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Apostille; Beantragung der Erteilung für gerichtliche oder notarielle Urkunden
Die Echtheit von gerichtlichen und notariellen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, kann durch Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.
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Apostille und Legalisation; Beantragung der Erteilung für Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen
Die Echtheit von öffentlichen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen und von Landesbehörden oder Kommunen ausgestellt worden sind, kann durch Legalisation oder Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.
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Legalisation; Beantragung der Erteilung für gerichtliche oder notarielle Urkunden
Die Echtheit von gerichtlichen und notariellen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, kann durch Legalisation (Echtheitsbestätigung durch die ausländischen Vertretungen in Deutschland) bescheinigt werden.