Livestock farming and hunting - Veterinary supervision
Die Veterinärämter und Kreisverwaltungsbehörden stellen durch Untersuchungen und Kontrollen (z. B. von Futter- oder Tierarzneimitteln) nicht nur die Gesundheit der Tiere, sondern auch der Menschen sicher.
Procedures
Number of listed procedures: 15
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Equidenpass und Transponder; Beantragung
Alle Einhufer (Pferde, Esel, Zebra und deren Kreuzungen) sind kennzeichnungs- und identifizierungspflichtig. Es wird ein Equidenpass und ein Transponder benötigt.
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Rindfleischetikettierung; Überwachung
Mit der Etikettierung von Rindfleisch wurde ein System der Herkunftssicherung für Rindfleisch geschaffen, das zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gilt. Die Herkunft von Rindfleisch wird transparent gemacht und somit ein hohes Schutzniveau der öffentlichen Gesundheit erhalten.
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Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Durchführung
Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung handelt es sich um amtliche Untersuchungen, in deren Rahmen die Einhaltung lebensmittel-, futtermittel-, tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert wird. Neben der eigentlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden weitere Untersuchungen hinsichtlich spezifischer Gefahren wie Trichinose oder BSE durchgeführt. Durch die Untersuchungen soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.
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Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs
Der Verkehr mit Arzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung arzneimittelrechtlicher Vorschriften durch die Tierhalter und Tierärzte ist die Kreisverwaltungsbehörde.
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Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe
Die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, kann Auswirkungen auf die Qualität der gewonnenen Lebensmittel haben.
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Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes
Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung. Weiterhin überwachen sie z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken.
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Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs
Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 67 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG).
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Tiere; Meldung von Bestandsveränderungen und Anzeige von Tier- und Bestandsdaten
Die HIT-Datenbank (HIT) wurde 1999 im Auftrag aller Bundesländer im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingerichtet. In der Datenbank werden zentral für ganz Deutschland alle Bestandsveränderungen wie Geburt, Zugang, Abgang, Tod, Schlachtung usw. nach Viehverkehrsverordnung gemeldet sowie Tier-, Bestands- und Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert.
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Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
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Tiergesundheit; Überwachung und Mitwirkung bei Kontrolluntersuchungen
Die Kreisverwaltungsbehörden überwachen vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen von Tieren und führen auch selbst welche durch.
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Tierhaltung; Beantragung einer Betriebsnummer
Zur eindeutigen Identifikation muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt werden.
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Tierimpfstoff; Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter
Die erstmalige Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter muss durch den behandelnden Tierarzt bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
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Tierische Nebenprodukte; Übertragung der Beseitigungspflicht und Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung
Die zuständige Regierung kann die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte auf zugelassene, privatrechtliche Betriebe zur gewerbsmäßigen Beseitigung tierischer Nebenprodukte übertragen.
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Tierische Nebenprodukte; Überwachung der Entsorgung
Auch bei der Überwachung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wirken die Kreisverwaltungsbehörden durch Überwachung und Beratung der entsprechenden Betriebe mit.
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Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.